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Bewilligungen

Sonderbewilligungen

Sonderbewilligungen werden u.a. erteilt für Fahrzeuge oder Transporte, welche die gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich Gewichte oder Masse nicht einhalten können (Ausnahmefahrzeuge bzw. Ausnahmetransporte) oder für Fahrten mit schweren Motorfahrzeugen ausserhalb der vorgeschriebenen Zeiten (Sonntags- und Nachtfahrten). Zudem finden Sie hier Informationen, wenn es um die Bewilligung von Sportanlässen auf öffentlichen Strassen geht.


Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen

Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen hält fest, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die es behinderten Menschen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Gehbehinderte Personen und solche, die diese transportieren, können Parkierungserleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie über eine entsprechende Parkkarte verfügen (Art. 20a Verkehrsregelnverordnung).

Für Bewilligungen ist die Geschäftsstelle in Bern zuständig.


 

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