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Besteuerung der Strassenfahrzeuge

Grundsätze

Für im Kanton Bern eingelöste Strassenfahrzeuge ist eine Steuer zu entrichten. Sie bemisst sich nach der Zulassungsdauer in Tagen und dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges gemäss Fahrzeugausweis.

Die Jahressteuer für die ersten 1000 kg beträgt 360 Franken. Für jede weitere Tonne ermässigt sich die Steuer um 14 Prozent des vorangehenden Steuersatzes.

Bei Anhängern deren Gesamtgewicht 3'500 kg übersteigt, wird die Normalsteuer generell zum Betrag eines Anhängers mit 3'500 kg berechnet.

Berechnung der Steuer

  • Ganze Steuer:
    Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, Lastwagen, Gesellschaftswagen, Motorräder, Kleinmotorräder, Sattelschlepper, gewerbliche Traktoren
  • Halbe Steuer:
    Sachentransportanhänger, Personentransportanhänger, Wohnanhänger, Sportgeräteanhänger, Fahrzeuge mit elektrischem Batterieantrieb, Solarfahrzeuge
  • Viertel Steuer:
    Motorkarren, gewerbliche Motoreinachser
  • Achtel Steuer:
    landwirtschaftliche Motorfahrzeuge, Arbeitskarren, Arbeitsanhänger, Arbeitsmaschinen, Anhänger an Arbeitsmaschinen, Schaustelleranhänger
  • Steuerfrei:
    landwirtschaftliche Motoreinachser und landwirtschaftliche Anhänger

Anzahl Tage der Zulassung:  
Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis:  
Fahrzeugarten:  

Die Jahressteuer berechnet sich aufgrund von 365 Tagen.

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass allein die tatsächlich veranlagten Steuern massgebend sind und dass sich aufgrund von Rundungsdifferenzen Abweichungen zu den hier berechneten Werten ergeben können.

Bezug der Steuer

Die Fahrzeugsteuer wird jährlich im Januar in Rechnung gestellt. Bei der Neuimmatrikulation eines Fahrzeuges wird eine neue Rechnung ausgestellt. Die erstmaligen Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Gegen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr kann die Steuer auch halbjährlich bezahlt werden. Nach erfolgloser Mahnung werden Fahrzeugausweis und Kontrollschilder gebührenpflichtig entzogen.

Wechselkontrollschilder

Bei Fahrzeugen mit Wechselkontrollschildern ist für die Steuerberechnung das Fahrzeug mit dem höheren Gesamtgewicht massgeblich.

Auskünfte

Für die Beantwortung weiterer Fragen zur Strassenfahrzeugsteuer steht Ihnen Tel. 031/634 22 22 gerne zur Verfügung.

Berechnungsbeispiele

Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis=1'850 kg 
Anzahl Tage der Zulassung 1.1. - 31.12.=365 Tage 
für 1'000 kg=360.00 
für 850 kg (850 x 0.31)=263.50 
Total Normalsteuer=623.50 


Gesamtgewicht Sachentransportanhänger=3'350 kg 
Anzahl Tage der Zulassung 20.3. - 31.12.=287 Tage 
für 3‘000 kg=936.00 
für 350 kg (350 x 0.229)=80.15 
Total Normalsteuer für 365 Tage=1'016.15 
Normalsteuer für 287 Tage=799.00 
Halbe Normalsteuer=399.50 

 

Weiterführende Links
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PDF-Dokumente
Gebühren aus dem Geschäftsbereich Führerprüfung (PDF, 47kB)
Gebühren aus dem Geschäftsbereich Fahrzeugprüfung (PDF, 57kB)
Gebühren des Bereichs Verkehrszulassung (PDF, 71kB)
Auszug aus dem Gebührentarif für Sonderbewilligungen (PDF, 48kB)