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Besteuerung der Schifffahrt
Der Steuerbetrag eines Schiffes ist abhängig von der Länge und der Motorisierung: Länge:
| 2.50 m – 5.00 m | CHF | 40.-- | | 5.00 m – 7.00 m | CHF | 60.-- | | 7.00 m – 9.00 m | CHF | 90.-- | | über 9.00 m | CHF | 120.-- |
zuzüglich werden wie folgt die Kosten pro kW Motorisierung addiert:
| pro kW Motorisierung: | CHF | 4.-- |
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Die Steuerperiode in der Schifffahrt ist aufgeteilt in zwei Perioden. Die erste
Periode ist vom 1. Januar bis zum 31. Juli. Die zweite vom 1. August bis zum 31. Dezember. Das
heisst, wenn Sie zum Beispiel ein Schiff in der ersten Periode einlösen, bezahlen Sie die ganze Jahressteuer.
Bei einer Einlösung in der zweiten Periode, bezahlen Sie nur noch die Hälfte der Jahressteuer. Bei
einer Annullation vor dem 31. Juli erhalten Sie eine Gutschrift der halben Jahressteuer. Bei einer Annullation
nach dem 1. August entfällt die Gutschrift.
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