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Besteuerung der Schifffahrt

Der Steuerbetrag eines Schiffes ist abhängig von der Länge und der Motorisierung:
Länge:

2.50 m – 5.00 m               CHF40.--
5.00 m – 7.00 mCHF60.--
7.00 m – 9.00 mCHF90.--
über 9.00 mCHF120.--

zuzüglich werden wie folgt die Kosten pro kW Motorisierung addiert:

pro kW Motorisierung:CHF4.--


Länge des Schiffes:  
Motorleistung [kW]:  

Die Steuerperiode in der Schifffahrt ist aufgeteilt in zwei Perioden. Die erste Periode ist vom 1. Januar bis zum 31. Juli. Die zweite vom 1. August bis zum 31. Dezember.

Das heisst, wenn Sie zum Beispiel ein Schiff in der ersten Periode einlösen, bezahlen Sie die ganze Jahressteuer. Bei einer Einlösung in der zweiten Periode, bezahlen Sie nur noch die Hälfte der Jahressteuer.

Bei einer Annullation vor dem 31. Juli erhalten Sie eine Gutschrift der halben Jahressteuer. Bei einer Annullation nach dem 1. August entfällt die Gutschrift.


 

Weiterführende Links
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PDF-Dokumente
Besteuerung der Schiffe (PDF, 166kB)
Gebührenauszug (PDF, 46kB)