Zivilstandskreis Emmental
Adresse
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Marktstrasse 7 3550 Langnau i.E. Situationsplan |
Telefon |
031 635 41 50 Es werden keine telefonischen Auskünfte aus den Registern erteilt.
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Fax |
031 635 41 51
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Mail |
za.emmental@pom.be.ch
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Zuständigkeiten Der Zivilstandskreis Emmental ist zuständig für die Gemeinden der ehemaligen Amtsbezirke Signau, Trachselwald und Burgdorf sowie die Gemeinden Bätterkinden, Utzenstorf, Wiler bei Utzenstorf und Zielebach.
Ausnahmen Für die Gemeinden Gemeinden Huttwil, Eriswil, Walterswil und Wyssachen ist der Zivilstandskreis Oberaargau zuständig.
Finden Sie den für Ihre Gemeinde zuständigen Zivilstandskreis

Samstagzeremonien 2010 im Zivilstandskreis Emmental
1. Mai 12. Juni 24. Juli 4. September 16. Oktober
Zeremonien an Samstagen finden immer im ordentlichen Zeremonielokal am Amtssitz statt. In besonderen, externen Zeremonielokalen führen wir keine Samstagszeremonien durch.
Samstagszeremonien in andern Zivilstandskreisen

Besondere externe Zeremonielokale

Reservation eines Termins Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, bitten wir sie für Ehevorbereitungsverfahren, Vorverfahren für die Eintragung einer Partnerschaft, Beurkundungen von Kindesanerkennungen und Namenserklärungen nach Auflösung der Ehe einen Termin zu reservieren.
Bestellung von Registerauszügen Für die Bestellung von Zivilstandsdokumenten bitten wir Sie, das digitale Bestellformular im Online-Schalter zu verwenden.
Zahlungsmöglichkeiten Sie können bei uns bar, mit der Maestro-Karte oder Postcard bezahlen.
Trauungen Trauungstermine können Sie in der Regel frühestens 6 Monate vor der geplanten Hochzeit reservieren, unter Vorbehalt des rechtzeitigen Abschlusses des Ehevorbereitungsverfahrens. Die Trauung darf frühestens 10 Tage und spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens stattfinden. Der Termin ist mit dem jeweiligen Zivilstandskreis frühzeitig zu vereinbaren.
Zeremonien Eintragung gleichgeschlechtliche Partnerschaft Termine für Zeremonien können Sie in der Regel frühestens 6 Monate vor der geplanten Eintragung reservieren, unter Vorbehalt des rechtzeitigen Abschlusses des Vorverfahrens. Die Zeremonie muss spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorverfahrens stattfinden. Der Termin ist mit dem jeweiligen Zivilstandskreis frühzeitig zu vereinbaren.
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