Zivilstandskreis Oberaargau
Adresse
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Zivilstandskreis Oberaargau Melchnaustrasse 28 4900 Langenthal Situationsplan
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Telefon |
031 635 42 70 Es werden keine telefonischen Auskünfte aus den Registern erteilt.
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Fax |
031 635 42 92
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Mail |
za.oberaargau@pom.be.ch
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Zuständigkeiten Der Zivilstandskreis Oberaargau ist zuständig für die Gemeinden der ehemaligen Amtsbezirke Wangen und Aarwangen sowie für die Gemeinden Huttwil, Eriswil, Walterswil und Wyssachen.
Finden Sie den für Ihre Gemeinde zuständigen Zivilstandskreis

Samstagzeremonien 2010 im Zivilstandskreis Oberaargau
10. April 22. Mai (Pfingstsamstag) 3. Juli 14. August 25. September
Zeremonien an Samstagen finden immer im ordentlichen Zeremonielokal am Amtssitz statt. In besonderen, externen Zeremonielokalen führen wir keine Samstagszeremonien durch.
Samstagszeremonien in andern Zivilstandskreisen

Besondere externe Zeremonielokale

Reservation eines Termins Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, bitten wir sie für Ehevorbereitungsverfahren, Vorverfahren für die Eintragung einer Partnerschaft, Beurkundungen von Kindesanerkennungen und Namenserklärungen nach Auflösung der Ehe einen Termin zu reservieren.
Bestellung von Zivilstandsdokumenten Für die Bestellung von Zivilstandsdokumenten bitten wir Sie, das digitale Bestellformular im Online-Schalter zu verwenden.
Zahlungsmöglichkeiten Sie können bei uns bar, mit der Maestro-Karte oder Postcard bezahlen.
Trauungen Trauungstermine können Sie in der Regel frühestens 6 Monate vor der geplanten Hochzeit reservieren, unter Vorbehalt des rechtzeitigen Abschlusses des Ehevorbereitungsverfahrens. Die Trauung darf frühestens 10 Tage und spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens stattfinden. Der Termin ist mit dem jeweiligen Zivilstandskreis frühzeitig zu vereinbaren.
Zeremonien Eintragung gleichgeschlechtliche Partnerschaft Termine für Zeremonien können Sie in der Regel frühestens 6 Monate vor der geplanten Eintragung reservieren, unter Vorbehalt des rechtzeitigen Abschlusses des Vorverfahrens. Die Zeremonie muss spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorverfahrens stattfinden. Der Termin ist mit dem jeweiligen Zivilstandskreis frühzeitig zu vereinbaren.
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