Zivilstandskreis Oberland West

Adresse
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Zivilstandskreis Oberland West Panoramastrasse 7, 3601 Thun
Situationsplan
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Adresse Ab 25. Mai 2010
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Scheibenstrasse 3, 3600 Thun
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Telefon |
031 635 43 00 Es werden keine telefonischen Auskünfte aus den Registern erteilt.
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Fax |
031 635 43 19
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Mail |
za.oberland-west@pom.be.ch
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Zuständigkeiten Der Zivilstandskreis Oberland West ist zuständig für die Gemeinden der ehemaligen Amtsbezirke Thun, Frutigen, Niedersimmental, Obersimmental und Saanen sowie für die Gemeinden Burgistein, Gurzelen, Kienersrüti, Seftigen, Uttigen und Wattenwil.
Finden Sie den für Ihre Gemeinde zuständigen Zivilstandskreis

Samstagzeremonien 2010 im Zivilstandskreis Oberland West
17. April 29. Mai 10. Juli 21. August 2. Oktober
Zeremonien an Samstagen finden immer im ordentlichen Zeremonielo- kal am Amtssitz statt. In besonderen, externen Zeremonielokalen füh- ren wir keine Samstagszeremonien durch.
Samstagszeremonien in anderen Zivilstandskreisen

Besondere externe Zeremonielokale

Reservation eines Termins Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie für Ehevorbereitungs- verfahren, Vorverfahren für die Eintragung einer Partnerschaft, Beurkundungen von Kindesanerkennungen und Namenserklärungen nach Auflösung der Ehe einen Termin zu reservieren.
Bestellung von Zivilstandsdokumenten Für die Bestellung von Zivilstandsdokumenten bitten wir Sie, das digitale Bestellformular im Online-Schalter zu verwenden.
Zahlungsmöglichkeiten Sie können bei uns bar, mit Maestro-Karte oder Postcard bezahlen.
Trauungen Trauungstermine können Sie in der Regel frühestens 6 Monate vor der geplanten Hochzeit reservieren, unter Vorbehalt des rechtzeitigen Abschlusses des Ehevorbereitungsverfahrens. Die Trauung darf frühestens 10 Tage und spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens stattfinden. Der Termin ist mit dem jeweiligen Zivilstandskreis frühzeitig zu vereinbaren.
Zeremonien Eintragung gleichgeschlechtliche Partnerschaft Termine für Zeremonien können Sie in der Regel frühestens 6 Monate vor der geplanten Eintragung reservieren, unter Vorbehalt des rechtzeitigen Abschlusses des Vorverfahrens. Die Zeremonie muss spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorverfahrens stattfinden. Der Termin ist mit dem jeweiligen Zivilstandskreis frühzeitig zu vereinbaren.
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