Import mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung können Fahrzeuge direkt bei einem Verkehrsprüfzentrum zur Prüfung angemeldet werden. Pro Person darf jährlich ein Fahrzeug des gleichen Typs zum Eigengebrauch importiert werden.
Vorgängig der Prüfung müssen alle nachfolgend erwähnten Dokmente beigebracht und anlässlich der Fahrzeugprüfung im Original vorliegen:
- Prüfungsbericht (Form. 13.20A) mit Zollstempel
- Einfuhr-Zollausweis Form. 11.08 oder die Zoll-/ MWSt-Quittung Form.11.05/6 oder 7 mit dem Exemplar 8 des Einheitsdokuments oder das quittierte Exemplar 8 des Einheitsdokument
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung, nach Anhang IX der Richtlinie 70/156 EWG; Änderungsrichtlinie 93/81 (wird vom Hersteller ausgestellt, der über eine EG-Gesamttypengenehmigung verfügt; muss bei der Verkaufsfirma des Fahrzeuges angefordert werden). Tip! Lassen Sie sich diese beim Kauf ihres Personenwagens vertraglich zusichern
- Ein Nachweisdokument bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren, aus dem das Datum der ersten Inverkehrsetzung ersichtlich ist. (z.B. ausländische Zulassungspapiere, "Registration card" für USA-Fahrzeuge, usw.)
- Abgaswartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1.1.1976
Bezugsquellen: - Bei der entsprechenden Markenvertretung - Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure Postfach 5353 3001 Bern www.auto-schweiz.ch
Für Fahrzeuge mit einer ersten Inverkehrsetzung nach dem 1. August 2010 sind die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Energieeffizienzkategorie beizubringen. Nähere Angaben finden Sie auf unserer Homepage unter Ökologische Motorfahrzeugsteuern
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Für die Fahrzeugprüfung muss das Fahrzeug sauber und in technisch einwandfreiem Zustand sein.
Wenn Sie anlässlich der Fahrzeugprüfung den Versicherungsnachweis mitnehmen, kann das Fahrzeug, sobald die Prüfung abgeschlossen ist, eingelöst werden.
Für detaillierte Auskünfte sowie Terminvereinbarungen stehen Ihnen unsere Verkehrsprüfzentren ( VPZ ) unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung.
| VPZ Bern | 031/ 634 25 25 | | VPZ Thun | 031/ 635 87 11 | | VPZ Orpund | 032/ 344 20 20 | | VPZ Bützberg | 031/ 635 89 11 |
Zollformalitäten:
Detailliertere Zollauskünfte erhalten sie unter folgender Telefonnummer:
Zollinspektorat Bern Weyermannstrasse 12 3008 Bern 031 / 322 68 68
oder bei der Eidgenössischen Zollverwaltung
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