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Import mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung können Fahrzeuge direkt bei einem Verkehrsprüfzentrum zur Prüfung angemeldet werden. Pro Person darf jährlich ein Fahrzeug des gleichen Typs zum Eigengebrauch importiert werden.

Vorgängig der Prüfung müssen alle nachfolgend erwähnten Dokmente beigebracht und anlässlich der Fahrzeugprüfung im Original vorliegen:

  • Prüfungsbericht (Form. 13.20A) mit Zollstempel
  • Einfuhr-Zollausweis Form. 11.08 oder die Zoll-/ MWSt-Quittung Form.11.05/6 oder 7 mit dem Exemplar 8 des Einheitsdokuments oder das quittierte Exemplar 8 des Einheitsdokument
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung, nach Anhang IX der Richtlinie 70/156 EWG; Änderungsrichtlinie 93/81 (wird vom Hersteller ausgestellt, der über eine EG-Gesamttypengenehmigung verfügt; muss bei der Verkaufsfirma des Fahrzeuges angefordert werden). Tip! Lassen Sie sich diese beim Kauf ihres Personenwagens vertraglich zusichern
  • Ein Nachweisdokument bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren, aus dem das Datum der ersten Inverkehrsetzung ersichtlich ist. (z.B. ausländische Zulassungspapiere, "Registration card" für USA-Fahrzeuge, usw.)
  • Abgaswartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1.1.1976
    Bezugsquellen:
    -
    Bei der entsprechenden Markenvertretung
    -
    Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure
      Postfach 5353
      3001 Bern
      www.auto-schweiz.ch

Für Fahrzeuge mit einer ersten Inverkehrsetzung nach dem 1. August 2010 sind die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Energieeffizienzkategorie beizubringen. Nähere Angaben finden Sie auf unserer Homepage unter Ökologische Motorfahrzeugsteuern

.

Für die Fahrzeugprüfung muss das Fahrzeug sauber und in technisch einwandfreiem Zustand sein.

Wenn Sie anlässlich der Fahrzeugprüfung den Versicherungsnachweis mitnehmen, kann das Fahrzeug, sobald die Prüfung abgeschlossen ist, eingelöst werden.

Für detaillierte Auskünfte sowie Terminvereinbarungen stehen Ihnen unsere Verkehrsprüfzentren ( VPZ ) unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung.

VPZ Bern031/ 634 25 25
VPZ Thun031/ 635 87 11
VPZ Orpund032/ 344 20 20
VPZ Bützberg031/ 635 89 11

Zollformalitäten:

Detailliertere Zollauskünfte erhalten sie unter folgender Telefonnummer:

Zollinspektorat Bern
Weyermannstrasse 12
3008 Bern
031 / 322 68 68

oder bei der Eidgenössischen Zollverwaltung


 

Themen
Ausländische Kontrollschilder

 

Weiterführende Links
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Eidgenössische Zollverwaltung EZV

 

PDF-Dokumente
Merkblatt über den Import von Fahrzeugen (PDF, 24kB)