Bevölkerungsschutz
In der Schweiz ist der Bevölkerungsschutz im Wesentlichen kantonal organisiert. Die Kantone organisieren den Bevölkerungsschutz ihrerseits in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Der Bund hat gemäss Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) Link öffnet in einem neuen Fenster. ebenfalls bestimmte Aufgaben wahrzunehmen.
Das oberste Ziel des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen. Katastrophen und Notlagen können auf Grund der zunehmenden Vernetzung der modernen Gesellschaft und der Nutzungsdichte des Raumes in der Schweiz zu grösseren Schäden führen als früher. Der Bevölkerungsschutz stellt Führung, Schutz, Rettung und Hilfe zur Begrenzung und Bewältigung solcher Schadenereignisse sicher. Dahingegen stehen Massnahmen zur Bewältigung von kriegerischen Ereignissen derzeit nicht im Vordergrund.
Bevölkerungsschutz – eine Gemeinschaftsaufgabe
Die Aufgaben im Bevölkerungsschutz werden in der Schweiz – und so auch im Kanton Bern – durch ein Netzwerk von verschiedenen Partnern wahrgenommen. Dieses Partnernetzwerk schützt die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Katastrophen, Not- und Mangellagen. Meist braucht es den Einsatz mehrerer Partner, um diese verantwortungsvolle und vielfältige Aufgabe zu erfüllen. Bevölkerungsschutz ist also eine Verbundaufgabe.
Das Partnernetzwerk im Kanton Bern
Das Partnernetzwerk «Bevölkerungsschutz» besteht im Kanton Bern in erster Linie aus Einsatzorganisationen, Führungsorganen, Fachstellen und der Bevölkerung. Bei Bedarf können jedoch weitere Institutionen, private Organisationen sowie die Armee zur Unterstützung aufgeboten werden.

Das Partnernetzwerk im Kanton Bern
Einsatzorganisationen – Miliz und Profis gemeinsam
Zusammengesetzt aus Berufs- und Milizpersonal (mit Dienstpflicht oder als Freiwillige) arbeiten im Bevölkerungsschutz als Einsatzorganisationen folgende fünf Partner zusammen:
- die Polizei Link öffnet in einem neuen Fenster. zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung
- die Feuerwehr Link öffnet in einem neuen Fenster. für die Rettung und die allgemeine Schadenwehr
- das Gesundheitswesen, einschliesslich des sanitätsdienstlichen Rettungswesens Link öffnet in einem neuen Fenster. zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung
- die technischen Betriebe zur Gewährleistung der technischen Infrastruktur, insbesondere der Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, der Entsorgung sowie der Verkehrsverbindungen und der Telematik
- der Zivilschutz zum Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter.
Die Partnerorganisationen tragen die Verantwortung für ihre Aufgabenbereiche selbstständig und unterstützen sich gegenseitig. So erhöht sich die Durchhaltefähigkeit (Resilienz) des Verbundsystems. Neben dem Gesetz über den Bevölkerungsschutz regeln
alle Partnerorganisationen ihre Aufgaben und ihre Organisation in je eigenem Gesetz.
Führungsorgane – Koordination der Massnahmen
Stehen mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit im Einsatz (z.B. bei Grossereignissen), übernimmt ein politisch legitimiertes Führungsorgan die Koordination und die Führung.
Es gibt Führungsorgane auf Stufe Kanton, Verwaltungskreis, Region und Gemeinde.
Fachstellen – Regelung der Betriebssicherheit und Kontrollfunktionen
Neben den Einsatzorganisationen und Führungsorganen gibt es auch diverse Fachstellen, welche eine wichtige Rolle im Bevölkerungsschutz haben:
Einige Fachbehörden betreiben selber kritische Infrastrukturen oder legen die Kriterien fest, nach welchen Infrastrukturbetreiber diese sicher betreiben müssen. Dabei sind für den Bevölkerungsschutz insbesondere die «Kritischen Infrastrukturen» von Bedeutung.
- Amt für Wasser und Abfall (AWA) Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Tiefbauamt (TBA) Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE)
Spezialisierte Labors sind für die Beaufsichtigung der einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Radioaktivität resp. chemischen oder biologischen Organismen (ABC-Stoffen) verantwortlich, welche die Bevölkerung und die Umwelt gefährden können. Im Ereignis- oder Störfall unterstützen sie die Einsatzorganisationen mit Analysetätigkeiten.
Andere kantonale Fachämter sind v.a. in den Bereichen der Massnahmen- und Vorsorgeplanung tätig und nehmen Koordinations- und Beratungsfunktionen vor, während und nach einem Ereignisfall wahr:
- Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM)
- Kommunikation Kanton Bern (KomBE) Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Kantonsarztamt (KAZA) Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Kantonaler Veterinärdienst (VeD) Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) Link öffnet in einem neuen Fenster.
Bevölkerung – Selbst- und Nachbarschaftshilfe
Nicht zuletzt sind alle Bürgerinnen und Bürger auch selbst massgebend in den Bevölkerungsschutz involviert, indem sie sich eigenverantwortlich im zumutbaren Rahmen an den persönlichen Vorsorgemassnahmen beteiligen müssen. Eine gute Vorbereitung auf mögliche Notsituationen und Schadensereignisse steigert die Durchhaltefähigkeit wesentlich. Dies bedeutet auch, sich solidarisch um seine Mitmenschen zu kümmern (z.B. Nachbarschaft informieren bei Sirenenalarm).
Hinweis
Notvorrat
«Kluger Rat – Notvorrat» – dieser Leitspruch ist zwar mittlerweile über 50 Jahre im Gebrauch, aber nach wie vor richtig. Eine Reserve an Mineralwasser (trinken ist wichtiger als essen!), lebenswichtigen Verbrauchsgütern, Medikamenten, sowie die Vorhaltung von Batterien im Hinblick auf den Ausfall von Telefonie und Stromversorgung verbessern die eigene Handlungsfreiheit und helfen, allfällige Versorgungsengpässe zu überbrücken.
Merkblatt «Notvorrat» Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 1 MB, 5 Seiten)
Weiterführende Links
Persönliche Vorsorgemassnahmen
Gefahren in der Schweiz Link öffnet in einem neuen Fenster.
Richtiges Reagieren bei Gefahr Link öffnet in einem neuen Fenster.
Notfallplan erstellen Link öffnet in einem neuen Fenster.
Rechtliche Grundlagen
Bund
Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) Link öffnet in einem neuen Fenster.
Kanton
Vortrag zum kantonalen Bevölkerungsschutzschutzgesetz (KBZG) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 319 KB, 39 Seiten)
Vortrag zur kantonalen Verordnung über den Bevölkerungsschutz (KBSV) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 366 KB, 39 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär
Papiermühlestrasse 17
Postfach
3000 Bern 22
Tel. +41 31 636 06 00
Fax +41 31 636 05 12
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