Meldepflicht
Wohnortswechsel
Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften hinterlegt sind.
Wohnortswechsel (innerhalb des Kantons Bern)
Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Kantons Bern ist uns die neue Adresse innert 14 Tagen mitzuteilen.
Wohnortswechsel (in einen anderen Kanton)
Beim Wegzug in einen anderen Kanton ist die neue Adresse dem für den Wohnort zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen.
Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde
Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist uns innert 14 Tagen zu melden.
Berufsänderung
Eine Berufsänderung ist uns innert nützlicher Frist bekanntzugeben.
Änderung der Personalien
Bei Namensänderung sind uns folgende Unterlagen einzureichen:
- Dienstbüchlein
- militärischer Leistungsausweis
- Erkennungsmarke
- Kopie der Namensänderungsverfügung
Verlust Dienstbüchlein
Falls Sie Ihr Dienstbüchlein verloren haben oder nicht mehr auffindbar ist, müssen Sie bei uns ein Duplikat anfordern.
Die Herstellung eines Dienstbüchlein-Duplikates ist grundsätzlich kostenpflichtig (VMDP Art. 102 Abs. 1 lit. e).
Formular Erlangung eines Dienstbüchlein-Duplikates Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 83 KB, 2 Seiten)
Verlust Militärischer Leistungsausweis
Dieser Verlust ist uns innerhalb von 14 Tagen zu melden. Gegen eine Gebühr wird ein Duplikat erstellt.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM
Abteilung Militär (AM)
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22
Tel. +41 31 636 05 50
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag–Freitag
08.00–12.00 Uhr
13.00–16.00 Uhr
Kontaktstelle für französischsprechende Kunden
Geschäftsstelle Berner Jura
Rue des Fossés 1
2520 La Neuveville
Tel. +41 31 635 49 50
Kontakt per E-Mail
Öffnungszeiten
Schalter
Montag–Donnerstag
08.00–12.00 Uhr
13.00–16.00 Uhr
Freitag
08.00–12.00 Uhr
Telefon
Montag–Freitag
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