Rechte und Pflichten
Rechte
Schutzdienstleistende haben Anspruch auf
- Sold
- unentgeltliche Verpflegung
- unentgeltlichen Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln für das Einrücken und die Entlassung sowie für den Transport zwischen dem Dienst- und dem Wohnort während dem Urlaub
- unentgeltliche Unterkunft, sofern sie nicht zu Hause Unterkunft nehmen können
- Erwerbsausfallentschädigung
- Wehrpflichtersatzabgabe
- Versicherung
-
Weitere Auskünfte zur Wehrpflichtersatzabgabe und zur Versicherung erhalten Sie unter folgenden Links:
Pflichten
Schutzdienstleistende haben folgende Pflichten zu erfüllen
- dienstliche Anordnungen befolgen
- Kaderfunktionen übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen erfüllen
- ausserdienstliche Pflichten erfüllen, insbesondere zur Vorbereitung von Ausbildungsdiensten und von Einsätzen des Zivilschutzes.
- Adressänderungen innert 14 Tagen melden
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM
Abteilung Bevölkerungsschutz
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22
Tel. +41 31 636 05 30
Fax +41 31 636 05 12
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Rue des Fossés 1
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