Amt für Justizvollzug
Das Amt für Justizvollzug ist verantwortlich für den Vollzug von Strafen und Massnahmen an Erwachsenen und Jugendlichen. Es stützt sich dabei auf die von bernischen Gerichten gefällten Urteile.
In den Vollzugseinrichtungen werden zusätzlich auch zivilrechtliche Massnahmen (z.B. in Einzelfällen fürsorgerische Unterbringung), Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (also Vorbereitungs-, Durchsetzungs- und Ausschaffungshaft), Prozesshaft (z.B. Untersuchungs- und Sicherheitshaft) sowie zivilrechtliche Erziehungsmassnahmen an Jugendlichen vollzogen.
Hinweis
Hintergründe zur Vergangenheit der Bewährungshilfe gibt das Jubiläumsbuch "Zwischen Aufsicht und Fürsorge - Die Geschichte der Bewährungshilfe im Kanton Bern", herausgegeben von Brigitte Studer und Sonja Matter, Historisches Institut der Universität Bern. Kurzbeschrieb und Bestellformular Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 651 KB, 1 Seite)
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