Freie Mitarbeit im Justizvollzug
Die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten eingewiesene Personen während der Untersuchungshaft im Gefängnis, verurteilte Personen während des Straf- und Massnahmenvollzugs und nach der bedingten Entlassung aus dem Freiheitsentzug.
Die freien Mitarbeitenden sind Vertrauenspersonen und arbeiten mit der Fachstelle Freie Mitarbeit und den Bewährungs- und Vollzugsdiensten zusammen.
Diese Aufgabe erfordert eine kommunikative Persönlichkeit, eine positive Lebenseinstellung, Durchhaltevermögen, Offenheit und Toleranz und eine stabile Lebenssituation. In einem Aufnahmegespräch wird von der Fachstelle Freie Mitarbeit zusammen mit den Interessierten vorab geklärt, ob sie für dieses freiwillige Engagement geeignet sind.
Ein Einführungskurs bereitet die freien Mitarbeitenden sorgfältig und gezielt auf ihre Aufgaben vor. Darüber hinaus erhalten sie Weiterbildung, Supervision, Coaching und Spesenentschädigung.
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