Bewilligungen / Meldungen
Aufgrund der aktuellen Arbeitsauslastung nimmt die Bearbeitung von Gesuchen mehr Zeit in Anspruch. Besten Dank für Ihr Verständnis. |
Hinweis
Aufgrund der neuen rechtlichen Grundlagen des Bundes kann ab 2021 die Durchführung einer Kleinlotterie nicht mehr an Swisslos übertragen werden.
Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht.
Bewilligungen Kleinlotterien
Bewilligungen für die Durchführung von Lotterien an Veranstaltungen mit mindestens regionaler Bedeutung.
Eingabefrist: 30. September des Jahres vor Losverkauf/Veranstaltung. Gesuche für das Jahr 2021 können ausnahmsweise bis spätestens 28. Februar 2021 gestellt werden.
Bewilligungen Lokale Sportwetten
Sportwetten sind ausschliesslich nach dem Totalisatorprinzip erlaubt. Das Sportereignis muss öffentlich zugänglich sein. Sportwetten bei Wettkämpfen mit mehrheitlich minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen sind unzulässig. Die Anzahl Sportwetten und die Einsätze sind begrenzt.
Eingabefrist: 60 Tage vor der Veranstaltung
Bewilligungen Kleine Pokerturniere
Kleine Pokerturniere müssen öffentlich zugänglich sein. Die Altersgrenze für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. Es bestehen Vorgaben u.a. für die Anzahl Turniere, die Einsätze und die Turnierdauer.
Eingabefrist: zwei Monate im Voraus für eine dreimonatige Periode gemäss nachstehender Tabelle
1. | Per Ende Oktober | Für Januar bis März |
2. | Per Ende Januar | Für April bis Juni |
3. | Per Ende April | für Juli bis September |
4. | Per Ende Juli | Für Oktober bis Dezember |
- Checkliste und Anleitung zum Onlineformular Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 44 KB, 3 Seiten)
- Merkblatt Schutzkonzept Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 147 KB, 3 Seiten)
- Vorlage Pokerturniere Link öffnet in einem neuen Fenster. (Excel, 73 KB)
- Onlineformular Link öffnet in einem neuen Fenster.
Meldungen Tombolas und Lottos
Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.
Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
Weitere Informationen
Kontakt
Sicherheitsdirektion des Kantons Bern SID
Fonds und Bewilligungen
Kramgasse 20
3011 Bern
Tel. +41 31 636 01 39
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Kontakt für Sportwetten und Pokerturniere:
Tel. +41 31 636 01 38