Ausländische Arbeitskräfte einstellen
Der Arbeitgeber muss für alle ausländischen Arbeitnehmenden (ausgenommen Staatsangehörige aus der EU-27/EFTA) ein ordentliches Stellenantrittsgesuch beim Amt für Wirtschaft Link öffnet in einem neuen Fenster. einreichen.
Stellenmeldepflicht infolge Umsetzung der Eidgenössischen Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung“
Ab dem 1. Juli 2018 gilt für gewisse Berufsarten eine Stellenmeldepflicht. Informationen für Arbeitgeber und Stellensuchende finden Sie auf der online Plattform arbeit.swiss Link öffnet in einem neuen Fenster..
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Stellenantrittsgesuch Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 294 KB, 2 Seiten)
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