FAQ Corona-Pandemie: Einreise, Aufenthalt und Ausreise
Informationen zur Einreise
Einreisebeschränkungen und deren Lockerungen
Die aktuell geltenden Bestimmungen können Sie den Fragen und Antworten zur Einreiseverweigerung des Staatssekretariat für Migration (SEM) Link öffnet in einem neuen Fenster. entnehmen.
Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Gebieten
Die aktuell geltenden Bestimmungen können Sie der Webseite Neues Coronavirus: Quarantänepflicht für Reisende Link öffnet in einem neuen Fenster. entnehmen.
Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen und sich im Kanton Bern niederlassen, müssen sich umgehend in Quarantäne begeben und innerhalb von zwei Tagen hier melden Link öffnet in einem neuen Fenster..
Nicht-Erlöschen der Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung
Der Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) kann bei Personen, die im Ausland sind und wegen der aktuellen Lage nicht rechtzeitig in die Schweiz zurückkehren können, auf das Feststellen des Erlöschens der Bewilligung verzichten. Voraussetzung ist, dass die Bewilligung nicht bereits vor dem 13. März 2020 erloschen war, die betroffene Person sich schriftlich beim MIDI gemeldet hat und nach Aufhebung der Einreisebeschränkung zeitnah in die Schweiz zurückkehrt. Dies gilt für Personen, die sich mit einer Aufrechterhaltung im Ausland aufhalten, für Personen, die sich während mehr als 6 Monaten im Ausland aufhalten und für Personen, deren Bewilligung während des ungewollten Auslandaufenthalts abläuft.
Informationen zum Aufenthalt
Ablaufendes Touristenvisum resp. bewilligungsfreier Aufenthalt
Angesichts der Reiseeinschränkungen ist es für zahlreiche Ausländerinnen und Ausländer momentan unmöglich, in ihre Herkunftsstaaten zurückzukehren. Der Migrationsdienst des Kantons Bern empfiehlt den Betroffenen, sich direkt mit der heimatlichen Vertretung in Verbindung zu setzen. Sollte nach wie vor keine Rückreisemöglichkeit bestehen, kann die betroffene Person, sofern sie sich im Kanton Bern aufhält, beim MIDI einen schriftlichen Antrag einreichen (ausgenommen sind die Städte Bern Link öffnet in einem neuen Fenster., Biel Link öffnet in einem neuen Fenster. und Thun Link öffnet in einem neuen Fenster., welche über eigene fremdenpolizeiliche Behörden verfügen). Der Antrag hat eine Begründung, die Kontaktdaten (E-Mail / Tel.-Nr. / Adresse), Passkopien aller Seiten mit Einreisestempel und Visa sowie weitere Beweismittel (Flug-Annullation, Bestätigung der Botschaft usw.) zu enthalten.
Eine Schaltervorsprache bei der zuständigen Wohngemeinde oder beim MIDI ist in diesen Fällen nicht notwendig.
Sofern sich nach der Einreichung des Antrages eine Ausreisemöglichkeit ergibt, muss die Antwort des MIDI nicht abgewartet werden. Die betroffene Person soll ausreisen und als Nachweis für die Grenzbehörden eine Kopie des beim MIDI gestellten Antrages mitnehmen. Das effektive Ausreisedatum ist dem MIDI möglichst rasch schriftlich mitzuteilen.
Verlängerungen von Bewilligungen / Gesuche um Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
Gesuche um Verlängerung der ausländerrechtlichen Bewilligung werden wie üblich geprüft. Können eingeforderte Dokumente wie Betreibungsregister- oder Strafregisterauszüge, Sprachnachweise, etc. nicht rechtzeitig eingereicht werden, ist beim Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) ein schriftliches Gesuch um Fristverlängerung einzureichen.
Einzelne Gemeindeverwaltungen haben ihre Schalter geschlossen. In diesem Fall sind die benötigten Formulare oder Unterlagen der Gemeindeverwaltung elektronisch oder auf dem Postweg zuzustellen.
Achtung: Der MIDI nimmt keine Verlängerungsgesuche oder Gesuche um Erteilung von Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligungen entgegen, die nicht über die Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Migrationsdienst des Kantons Bern
Kundenzentrum
Ostermundigenstrasse 99B
3006 Bern
Tel. +41 31 633 53 15
Kontakt per E-Mail
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