Asylentscheid
Positiver Entscheid
Nach einem positiven Asylentscheid erteilt der kantonale Migrationsdienst eine Aufenthaltsbewilligung. Für Reisen wird der betroffenen Person auf Verlangen ein Reisepass für anerkannte Flüchtlinge abgegeben.
Negativer Entscheid
Wird ein Asylgesuch abgelehnt und festgestellt, dass die Rückkehr zumutbar ist, ordnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Vollzug der Wegweisung aus der Schweiz an. Die Betroffenen werden vom SEM aufgefordert, die Schweiz innert einer bestimmten Frist zu verlassen. Bis zu dieser Ausreisefrist kann eine bereits bewilligte Erwerbstätigkeit noch ausgeübt werden, danach verfällt die Arbeitsbewilligung.
Kommt der Vollzug der Wegweisung aus verschiedenen Gründen nicht in Frage, kann das SEM auch eine vorläufige Aufnahme anordnen.
Bei einem negativen Entscheid muss der Migrationsdienst die Wegweisung vollziehen. Er lädt abgewiesene Asylsuchende zu einem Ausreisegespräch ein. Sie werden über das weitere Vorgehen informiert, bei der Papierbeschaffung unterstützt und über die Konsequenzen bei unkooperativem Verhalten aufgeklärt.
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