Fahrzeug prüfen
Alle zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der amtlichen periodischen Nachprüfungspflicht. Die Prüfungsintervalle sind nach Fahrzeugart unterschiedlich. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Art. 33 Periodische Prüfungspflicht. Link öffnet in einem neuen Fenster.
Auf Wunsch des Halters kann ein Fahrzeug auch ausserhalb der Prüfungsintervalle geprüft werden.
Unsere Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten prüfen an mehreren Standorten im Kanton Bern Motorfahrzeuge und Anhänger auf ihre Betriebssicherheit.
Die für Ihr Gebiet zuständige Geschäftsstelle finden Sie über einen Klick auf die Karte.

Hinweis
Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Der Halter ist verantwortlich für die Meldung an die Zulassungsbehörde.
Melde- und prüfpflichtige Änderungen
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrsprüfzentrum Bern
Schermenweg 9
Postfach
3001 Bern
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