Adressänderung
Sie sind als Besitzerin oder Besitzer eines Lernfahrausweises verpflichtet, Adressänderungen dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Wohnsitzkantons innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug zu melden.
Umzug innerhalb des Kantons Bern
Stellen Sie uns Ihren Lernfahrausweis im Original mit einer kurzen Mitteilung zu. Sie erhalten anschliessend den Ausweis mit der geänderten Adresse per Post zurück.
Umzug in den Kanton Bern
Stellen Sie uns die folgenden Unterlagen per Post zu:
- ausserkantonaler Lernfahrausweis im Original
- ausgefülltes Gesuchsformular Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 47 KB, 1 Seite)
- farbiges Passfoto gemäss Fotomustertafel Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Niederlassungsausweis (Kopie) oder bei ausländischen Staatsangehörigen: Aufenthaltsbewilligung (Kopie)
Sie erhalten den neuen Lernfahrausweis anschliessend per Post.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Öffnungszeiten
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07:30 - 16:00 Uhr
Telefon Contact Center
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+41 31 635 80 80
Telefonnummern direkt erreichbarer Fachbereiche finden Sie auf Ihrer Korrespondenz.