Schiffsliegeplätze

Die Zuteilung der freien Schiffsliegeplätze erfolgt nach den gesetzlich festgelegten Kriterien in der Schiffsliegeplatzverordnung (SLPV) vom 5. Juni 2013 Link öffnet in einem neuen Fenster..
Es wird keine Warteliste geführt. Bewerbende, die bei der Zuteilung eines Schiffsliegeplatzes nicht berücksichtigt werden können, müssen bei Bedarf erneut am Bewerbungsverfahren teilnehmen.
Der Kanton verfügt über Schiffsliegeplätze an folgenden Gewässern: Thunersee, Wohlensee, Bielersee, Zihlkanal, Alte Zihl, Nidau-Büren-Kanal, Aare.
Information zur Vertäuung von Schiffen
Vertäuung SchiffeInformation zur Vertäuung von Schiffen ( Datei herunterladen) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 11 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
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Schiffsliegeplatzverwaltung
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