Häufige Fragen (FAQ)
Was geschieht bei der Einbürgerung mit Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit?
Die Einbürgerung in der Schweiz hat in einigen Ländern den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit zur Folge. Erkundigen Sie sich bei der Vertretung Ihres Heimatstaates Link öffnet in einem neuen Fenster..
Die Schweiz verlangt nicht, dass Sie auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten. Eine Doppel- oder Mehrfachbürgerschaft ist möglich.
Wo erhalten Sie den Schweizer Pass?
Sobald die Einbürgerung abgeschlossen ist, wird Sie die Gemeinde bzw. das Staatssekretariat für Migration darüber informieren. Danach können Sie einen Termin in einem Ausweiszentrum des Kantons Bern reservieren.
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Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Aufsichtsbehörde
Team Bürgerrecht
Ostermundigenstrasse 99B
3006 Bern
Tel. +41 31 633 47 85
Fax +41 31 633 47 99
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