Weitere Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung
Welche Voraussetzungen müssen Sie zusätzlich zur Aufenthaltsdauer erfüllen? Sie müssen
- über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügen;
- erfolgreich integriert sein;
- mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sein;
- keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellen.
Sie gelten als integriert, wenn
- Sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten, also beispielsweise über keine Vorstrafen oder Betreibungen verfügen;
- Sie die Werte der Bundesverfassung respektieren;
- Sie sich im Alltag in Wort und Schrift auf Deutsch oder Französisch verständigen können (Sprachnachweis);
- Sie am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen und keine Leistungen der Sozialhilfe beziehen oder bezogene Leistungen zurückbezahlt haben;
- Sie die Integration Ihrer Familienmitglieder fördern und unterstützen.
Sie sind mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut, wenn
- Sie über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse verfügen (Einbürgerungstest);
- Sie am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft in der Schweiz teilnehmen;
- Sie Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen.
Ihre Gemeinde kann weitergehende Voraussetzungen festlegen.
Hinweis
Ihre erste Anlaufstelle für eine ordentliche Einbürgerung ist Ihre Wohngemeinde. Sie erhalten dort alle nötigen Informationen und Formulare.
Weitere Informationen
Kontakt
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Aufsichtsbehörde
Team Bürgerrecht
Ostermundigenstrasse 99B
3006 Bern
Tel. +41 31 633 47 85
Fax +41 31 633 47 99
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