Wiedereinbürgerung
Verschiedene Umstände können zu einem Verlust des Schweizer Bürgerrechts führen, z. B.:
- Geburt im Ausland und zu späte Meldung der Geburt bei den schweizerischen Behörden
- Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen
- Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht
Haben Sie das Schweizer Bürgerrecht verloren? Sie können das Gesuchsformular für die Wiedereinbürgerung Link öffnet in einem neuen Fenster. beim Staatssekretariat für Migration beziehen. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Der Kanton Bern als Heimatkanton klärt Fragen, die den Personenstand betreffen.
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Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Aufsichtsbehörde
Team Bürgerrecht
Ostermundigenstrasse 99B
3006 Bern
Tel. +41 31 633 47 85
Fax +41 31 633 47 99
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