Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivilstand

Auszug aus dem Todesregister (CIEC; Formular 2.80) / Todesurkunde (Formular 2.2.2) bestellen

Wozu dient das Dokument und was enthält es?

  • Für Todesfälle vor dem 06.12.2004 können nur internationale Auszüge aus dem Todesregister (CIEC) ausgestellt werden.
  • Der internationale Auszug aus dem Todesregister (CIEC) ist 5-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch).
  • Die nationale Todesurkunde ist 3-sprachig (deutsch, französisch, italienisch).
  • Das Dokument weist die Personendaten der verstorbenen Person sowie den Ort und das Datum des Todes aus.
  • Mit dem Dokument kann eine verstorbene Person bei verschiedenen Stellen abgemeldet werden (z. B. bei Versicherungen und Banken oder beim Grundbuchamt).

Wer kann das Dokument beziehen?

Jede gesetzlich erbberechtigte Person, Notariate und Behörden aufgrund ihrer gesetzlichen Beurkundungstätigkeit im Nachlassverfahren

Wer stellt das Dokument aus?

Das Zivilstandsamt des Todesortes

Kosten

CHF 30.00 (+ Portokosten)

Seite teilen