Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivilstand

Todesfall

Wenn ein Mensch verstorben ist, muss das Zivilstandsamt innerhalb von zwei Tagen benachrichtigt werden. Hier finden Sie Angaben zu den nötigen Schritten.

Im Spital oder Heim

Wenn eine Person in einem Spital oder Altersheim verstorben ist, meldet diese Institution den Todesfall direkt an das Zivilstandsamt.

Zu Hause

Ist eine Person zu Hause verstorben, müssen Sie einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen. Verlangen Sie eine ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamts.

Bei der persönlichen Anmeldung müssen folgende Dokumente beim Zivilstandsamt vorgelegt werden:

  • Identitätsnachweis (Pass und/oder Identitätskarte) der anmeldenden Person
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Wenn vorhanden: Familienbüchlein oder Familienausweis zur Aktualisierung

Falls Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann Ihnen dieses alle Formalitäten abnehmen.

Seite teilen